LEADER
Liason enrte Actions de Developpementde l´Economie Rurale
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
DIE METHODE
Die Leader-Methode besteht aus folgenden 7 Elementen:
der territoriale Ansatz
Darunter versteht man gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, die für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die regionalen Besonderheiten bilden die Basis für eine langfristig angelegte Entwicklungsarbeit.
der partnerschaftliche Ansatz
Lokale öffentlich-private Partnerschaften (so genannte Lokale Aktionsgruppen) agieren als Plattform und Motor der Entwicklung.
der Bottom-up-Ansatz
Bottom-up bedeutet, dass die Strategien und die Projekte in den Regionen entwickelt und nicht von externen Planungsstellen und Organisationen aufgesetzt werden. Zudem gewährleistet dieser Ansatz eine Entscheidungsbefugnis für die lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und -projekte. Kurz: Die Lokale Aktionsgruppe bzw. die dafür vorgesehenen Gremien einer LAG entscheiden, ob ein Projekt, das ein regionaler Akteur oder eine regionale Organisation vorschlägt, der regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und im Rahmen von Leader umgesetzt werden soll oder nicht. Die endgültige Förderentscheidung trifft aber immer die zuständige Förderstelle.
der multisektorale Ansatz
Damit ist eine sektorübergreifende Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der AkteurInnen und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruht, gemeint.
der innovative Ansatz
Neues versuchen – gewohnte Wege verlassen. Mit Kreativität, Phantasie und Risikobereitschaft sollen für die Region neue Ideen und Projekte aufgegriffen, entwickelt und realisiert werden.
Kooperation
Entwicklung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
Vernetzung
Nationale und europäische Vernetzung und Erfahrungsaustausch
DATEN UND FAKTEN
LEADER ist nicht wie bisher ein eigenes Programm - sondern in der Förderperiode 07-13 eingebettet in das Gefüge der ländlichen Entwicklungspolitik. Als Schwerpunkt (Achse) 4 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes müssen mindestens 5% des Gesamtbudgets nach der Leadermethode umgesetzt werden. Dieses LEADER MAINSTREAMING bedeutet, dass Maßnahmen aus allen 3 Schwerpunkten aus dem österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes nach der Leader-Methode umgesetzt werden können und sollen. Von besonderer Bedeutung für LEADER scheinen die Maßnahmen des Schwerpunkts (Achse)3 geeignet.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE LEADERFÖRDERUNG
• Förderwerber muss aus einem Leadergebiet kommen
• Projektidee muss in die lokale Entwicklungsstrategie passen und
einer der Maßnahmen oder Zielen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes entsprechen.
ABWICKLUNG
• Kontaktaufnahme mit Leader-ManagerIn in der Region
• Abklärung der Förderfähigkeit durch die Leader-ManagerIn
• Empfehlung des LAG-Gremiums zu Förderung
• Einreichung durch die LAG bei der jeweiligen Förderstelle
• Förderstelle trifft Förderentscheidung
• auszahlende Stelle: AMA Agrarmarkt Austria
LEADER IM BURGENLAND
Über den LEADER-Ansatz als 4. Schwerpunktachse werden mindestens 5 % der Gesamtmittel für die ländliche Entwicklung abgewickelt werden, das entspricht etwa € 24,55 Mio. im Burgenland und bedeutet eine Verdreifachung der öffentlichen Mittel im Vergleich zur LEADER+ Periode.
Gebiet
Schwerpunkte und Fördergrundlagen
Dorferneuerung
Maßnahme 322 - Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007 - 2013
Dorferneuerungsrichtlinie - Download
Naturschutz
Maßnahme 323 aus der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 „sonstige Maßnahmen“
Maßnahmenmerkblatt - Dwonload
Kleinstunternehmen
Maßnahme 312 aus der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 -„sonstige Maßnahmen“
Richtlinien zur Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges - Download
Tourismus
Maßnahme 313 aus der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 - „sonstige Maßnahmen" - Download
