LEADER 

Liason enrte Actions de Developpementde l´Economie Rurale

Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft   

 

DIE METHODE 

Die Leader-Methode besteht aus folgenden 7 Elementen:

der territoriale Ansatz

Darunter versteht man gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, die für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die regionalen Besonderheiten bilden die Basis für eine langfristig angelegte Entwicklungsarbeit.

der partnerschaftliche Ansatz

Lokale öffentlich-private Partnerschaften (so genannte Lokale Aktionsgruppen) agieren als Plattform und Motor der Entwicklung.

der Bottom-up-Ansatz

Bottom-up bedeutet, dass die Strategien und die Projekte in den Regionen entwickelt und nicht von externen Planungsstellen und Organisationen aufgesetzt werden. Zudem gewährleistet dieser Ansatz eine Entscheidungsbefugnis für die lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und -projekte. Kurz: Die Lokale Aktionsgruppe bzw. die dafür vorgesehenen Gremien einer LAG entscheiden, ob ein Projekt, das ein regionaler Akteur oder eine regionale Organisation vorschlägt, der regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und im Rahmen von Leader umgesetzt werden soll oder nicht. Die endgültige Förderentscheidung trifft aber immer die zuständige Förderstelle.

der multisektorale Ansatz

Damit ist eine sektorübergreifende Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der AkteurInnen und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruht, gemeint.

der innovative Ansatz

Neues versuchen – gewohnte Wege verlassen. Mit Kreativität, Phantasie und Risikobereitschaft sollen für die Region neue Ideen und Projekte aufgegriffen, entwickelt und realisiert werden.

Kooperation

Entwicklung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte

Vernetzung

Nationale und europäische Vernetzung und Erfahrungsaustausch

  

DATEN UND FAKTEN

LEADER ist nicht wie bisher ein eigenes Programm - sondern in der Förderperiode 07-13 eingebettet in das Gefüge der ländlichen Entwicklungspolitik. Als Schwerpunkt (Achse) 4 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes müssen mindestens 5% des Gesamtbudgets nach der Leadermethode umgesetzt werden. Dieses LEADER MAINSTREAMING bedeutet, dass Maßnahmen aus allen 3 Schwerpunkten aus dem österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes nach der Leader-Methode umgesetzt werden können und sollen. Von besonderer Bedeutung für LEADER scheinen die Maßnahmen des Schwerpunkts (Achse)3 geeignet.


VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE LEADERFÖRDERUNG 


•   Förderwerber muss aus einem Leadergebiet kommen
•  Projektidee muss in die lokale Entwicklungsstrategie passen und
einer der Maßnahmen oder Zielen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes entsprechen.

 

ABWICKLUNG


•   Kontaktaufnahme mit Leader-ManagerIn in der Region
•   Abklärung der Förderfähigkeit durch die Leader-ManagerIn
•   Empfehlung des LAG-Gremiums zu Förderung
•   Einreichung durch die LAG bei der jeweiligen Förderstelle
•   Förderstelle trifft Förderentscheidung
•   auszahlende Stelle: AMA Agrarmarkt Austria

 

LEADER IM BURGENLAND


Über den LEADER-Ansatz als 4. Schwerpunktachse werden mindestens 5 % der Gesamtmittel für die ländliche Entwicklung abgewickelt werden, das entspricht etwa € 24,55 Mio. im Burgenland und bedeutet eine Verdreifachung der öffentlichen Mittel im Vergleich zur LEADER+ Periode.

Gebiet

 

Schwerpunkte und Fördergrundlagen 

 

Dorferneuerung

Maßnahme 322 - Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007 - 2013
Dorferneuerungsrichtlinie - Download


Naturschutz

Maßnahme 323 aus der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von  Maßnahmen im Rahmen des     Österreichischen   Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 „sonstige Maßnahmen“ 
Maßnahmenmerkblatt - Dwonload


Kleinstunternehmen

Maßnahme 312 aus der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen  Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 -„sonstige Maßnahmen“
Richtlinien zur Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges - Download


Tourismus

Maßnahme 313 aus der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen  Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 - „sonstige Maßnahmen" - Download


gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit
 

Maßnahme 421 – Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 4 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 2013 „Leader" - Download


sonstige Maßnahmen/Leader

Maßnahme 413 – Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 4 des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 2013 „Leader" - Download


lernende Region

Maßnahme 341 - Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für   die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 -„sonstige Maßnahmen" - Download